Die Deutsche Barkeeper Union lädt dich herzlich zur 38. Deutschen Cocktailmeisterschaft 2024 ein!

Regelwerk für die Teilnahme an der Deutschen Cocktailmeisterschaft 2024

Reiche dein einzigartiges Cocktailrezept ausschließlich über die offizielle Homepage der DBU ein. Um an dem Wettbewerb teilzunehmen, musst du für deine Cocktailkreation ausschließlich die Produkte unserer offiziellen Pouringpartner verwenden. Es gibt keine festen Vorgaben zu den Mengen, der Anzahl der verwendeten Produkte oder der Kategorie – deine Kreativität kennt keine Grenzen!

Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme an der Deutschen Cocktailmeisterschaft 2024 ist ausschließlich Mitgliedern der Deutschen Barkeeper-Union (DBU) vorbehalten. Wer noch kein Mitglied ist, kann sich hier anmelden.

Hausgemachte Zutat für die Deutsche Cocktailmeisterschaft 2024

Auch in diesem Jahr ist die Verwendung einer hausgemachten Zutat weiterhin erlaubt und wird besonders hervorgehoben. Um an dem Wettbewerb teilzunehmen, muss deine hausgemachte Zutat bis zum 26. September 2024 in Hamburg zur Verfügung stehen, damit sie beim Ausmixen deines Drinks im Vorentscheid verwendet werden kann. Schafft es dein Drink ins Finale, musst du die hausgemachte Zutat auch dorthin mitbringen.

Wichtige Informationen zur Verwendung hausgemachter Zutaten:

Du darfst eine hausgemachte Zutat nur dann selbst herstellen, wenn das entsprechende Produkt nicht im DBU Partner-Portfolio verfügbar ist. Falls für die Herstellung eine Basiszutat benötigt wird, die im Partner-Portfolio vorhanden ist, muss diese verwendet werden. Zum Beispiel: Wenn du ein Mazerat auf Rumbasis herstellst, muss der verwendete Rum aus dem Partner-Portfolio der DBU stammen.

Achte bei der Herstellung und Lieferung darauf, dass deine hausgemachte Zutat bis zum Ausmixen frisch und haltbar ist. Die Flasche oder der Beutel, in dem sie abgefüllt ist, muss klar beschriftet sein, damit sie korrekt zugeordnet werden kann.

Versand der hausgemachten Zutat:

Deine hausgemachte Zutat muss bis spätestens 26. September 2024 an folgende Adresse gesendet werden:

CATERISTIC GmbH
Ole Buddrus / DCM
Großmannstraße 70
20539 Hamburg

Finale der Deutschen Cocktailmeisterschaft 2024 in Köln

Das Finale des DBU Cocktail-Wettbewerbs 2024 findet dieses Jahr in Köln, der Stadt der letztjährigen Gewinnerin, statt. Freue dich auf einen spannenden Wettbewerb mit den besten Cocktailkreationen aus ganz Deutschland.

Der oder die Gewinner*in wird mit einer Bildungsreise im Wert von 3000 € belohnt. Nutze diese einmalige Chance, um deine Fähigkeiten weiterzuentwickeln und neue Inspiration für deine Cocktailkreationen zu sammeln!

Zeitplan für die Deutsche Cocktailmeisterschaft 2024

  • Einsendeschluss für Rezepte: Reiche dein Cocktailrezept bis spätestens 15.09.2024, 23:59 Uhr ein.
  • Ausmixen der Einsendungen: Am 30.09. und 01.10.2024 wird in Hamburg eine hochkarätige Jury alle eingereichten Cocktails bewerten und die besten Kreationen auswählen.
  • In das große Finale ziehen insgesamt 10 Teilnehmer*innen ein. Neben den 8 besten Barkeeper*innen aus dem Vorentscheid werden auch die beiden Gewinnerinnen der DBU Junior Akademie im Finale dabei sein.

Pouringpartner 2024

Veranstalter und Teilnahmebedingungen der 38. Deutschen Cocktailmeisterschaft (DCM) 2024

Die 38. Deutsche Cocktailmeisterschaft wird von der Deutschen Barkeeper-Union e. V. (DBU) veranstaltet. Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder der DBU, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mit der Teilnahme an der DCM 2024 erklärt sich das Mitglied bereit, dass die DBU die eingereichten Rezepte, Bildmaterialien und weitere Daten in Zusammenhang mit der Deutschen Cocktailmeisterschaft zu Marketing- und Werbezwecken verwenden darf. Alle Social-Media-Aktivitäten erfolgen im Namen der DBU, und den Teilnehmer*innen entstehen daraus keine Ansprüche gegenüber der DBU.

Die bereitgestellten 3000 € werden ausschließlich für eine Bildungsreise verwendet, die nicht in bar ausgezahlt werden kann. Die Reise muss zur Erweiterung von Wissen, Fähigkeiten oder kulturellem Verständnis dienen. Der Bildungsreise-Gutschein ist ab Ausstellungsdatum für 24 Monate gültig. Nach Ablauf verfällt der Anspruch auf die Reise.

Wir freuen uns auf zahlreiche kreative Einsendungen und wünschen allen Teilnehmer*innen viel Erfolg!

Deutsche Barkeeper-Union e. V.